Aachen
Vorbereitende Untersuchungen östliche Innenstadt

Aachen
Vorbereitende Untersuchungen Östliche Innenstadt

Die östliche Innenstadt ist in weiten Teilen zentraler Versorgungsbereich der Stadt Aachen und vor allem durch (großflächige) Handelsnutzungen geprägt. Aufgrund des allgemeinen strukturellen Wandels und insbesondere der Veränderungsprozesse im Handelssektor ist sie vielschichtigen urbanen Transformationsprozessen unterworfen. Die Herausforderung ist es die Zukunft der östlichen Innenstadt neu zu bestimmen und städtebauliche sowie gesellschaftliche Prozesse einzuleiten, um diese auch Realität werden zu lassen. Dazu soll unter anderem das besondere Städtebaurecht genutzt werden. Die Stadt Aachen hat daher die steg NRW mit der Durchführung von Vorbereitende Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB beauftragt.

Als Untersuchungsraum ist mit dem Einleitungsbeschluss der VU ein Untersuchungsbereich mit rd. 45 ha und ca. 700 Gebäuden im östlichen Kernbereich der Stadt Aachen festgelegt worden. Bereits festgestellte städtebauliche Missstände und Funktionsverluste im Untersuchungsraum sind bspw.:

  • Leerstände im Einzelhandel und sich abzeichnende Trading-Down-Effekte
  • Anpassungserfordernisse an den Klimawandel und Maßnahmen zum Schutz des Klimas bzw. vor Lärmemissionen
  • Mangel an Grün- und Freiflächen und Modernisierungsbedarfe im öffentlichen Raum
  • Neuausrichtung des Mobilitätsknotens zur Stärkung der Mobilitätswende
  • Alltägliche soziale Irritationen (z.B. Betteln, Konsum von Drogen)
  • Veränderungsbedarfe bei Bildungs- und Kultureinrichtungen
  • Städtebauliche Brüche im Umfeld von Großstrukturen
  • Neuordnungsbedarfe auf Grund von fehlender Gestalt- und Nutzungsqualität bzw. Unternutzung von Grundstücken
  • Modernisierungsbedarfe an Immobilien und eine tlw. geringe Wohnqualität

Im Rahmen der VU sollen zum einen das Vorliegen städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste (§ 136 Abs.2 BauGB) im Untersuchungsraum geprüft und bewertet sowie die Durchführung einer oder mehrerer städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen bzw. Festlegung von Sanierungsgebieten gem. § 142 Abs. 1 und 2 BauGB untersucht werden. Zum anderen sollen im Rahmen eines Kommunikationsprozesses wichtige Stakeholder*innen und Schlüsselakteur*innen (z.B. Eigentümer*innen, Anwohner*innen, Gewerbetreibende, Kulturschaffende sowie Hochschulen, Initiativen und Vereine etc.) eingebunden und der aktive Dialog mit der Stadtgesellschaft gesucht werden. Im Blickpunkt steht dabei, gemeinsam Chancen und Ziele der Transformation der östlichen Innenstadt zu diskutieren und zu erarbeiten sowie den Gestaltungs- und Umbauprozess der kommenden Jahre vorzubereiten.

Für die Bearbeitung wurde ein Team aus steg NRW, der steg Hamburg, dem Institut für Bodenmanagement (IBoMa) sowie Stadtbox – Agentur für kooperative Stadtentwicklung gebildet.

Projektdaten

Projektzeitraum: 2022-2024
Auftraggeber: Stadt Aachen

Kontakt

Ansprechpartner: Jens Cüppers
E-Mail: jens.cueppers@steg-nrw.de
Projektpartner: steg Hamburg
  IBoMa
  Agentur Stadtbox

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